Betreuungsgericht
Das Betreuungsgericht ist zuständig für Fälle, in denen Volljährige ihre rechtlichen Angelegenheiten infolge einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ganz oder teilweise nicht mehr selbst erledigen können.
Falls eine Vorsorgevollmacht nicht besteht, wird auf Antrag oder von Amts wegen ein Betreuer bestellt. Das kann ein/e Familienangehörige/r, eine sonstige ehrenamtlich tätige Person, ein/e Berufs- oder Vereinsbetreuer/in oder auch ein Behördenbetreuer sein.
Unter anderem ist das Betreuungsgericht auch zuständig für die Anordnung einer Unterbringung bzw. Fixierung von psychisch Kranken, die in ihre Behandlung bzw. Maßnahme nicht einwilligen wollen oder können und eigen- oder fremdgefährdet sind.
Muster und Formulare
Muster und Formulare können Sie sich aus dem Internetangebot des Amtsgerichts Kaiserslautern ausdrucken.
- Vorsorgevollmacht mit Kontovollmacht und Patientenverfügung
- Betreuungsanregung
- Unterbringungs- und Fixierungsantrag, sofern eine Betreuung bereits besteht oder eine Vorsorgevollmacht vorhanden ist