• Staatskanzlei
    • Finanzen
    • Inneres und Sport
    • Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung
    • Bildung
    • Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
    • Justiz
    • Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität
    • Familien, Frauen, Kultur und Integration
    • Wissenschaft und Gesundheit
  • ZUM INHALT
  • ZUM FUSSBEREICH
Link zur Startseite
  • Startseite
  • Wir über uns
  • Service & Informationen
    • Service & Informationen
    • Organisation
      • Organisation
      • Betreuungsgericht
      • Registergericht
      • Zwangsversteigerungen
      • Insolvenzgericht
      • Familiengericht
      • Gerichtsvollzieher
      • Grundbuchamt
      • Nachlassgericht
      • Beratungshilfe und Rechtsantragstelle
        • Beratungshilfe und Rechtsantragstelle
        • Häufig gestellte Fragen
        • Andere Hilfsmöglichkeiten
        • Nützliche Internetseiten
      • Strafsachen
      • Zwangsvollstreckungssachen
      • Zivilabteilung
    • Wegbeschreibung
    • Newsletter
      • Newsletter
      • Newsletter Abmeldung
  • Themen
    • Themen
    • Eltern-Kind-Zimmer
    • Schiedspersonen
    • Zeugenkontaktstelle
    • Ausbildung
    • Erbschein 24
    • Schülerpraktikum
    • Zentrales Vollstreckungsgericht
      • Zentrales Vollstreckungsgericht
      • Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung
      • Aufgaben
      • Eintragungsgründe
      • Einsicht
        • Einsicht
        • Registrierung
      • Häufige Fragen
    • Praktische Studienzeiten
      • Praktische Studienzeiten
      • Abdruckbezug
    • Beruf und Familie
  • Presse & Aktuelles
  • Startseite
  • Service & Informationen
  • Organisation
  • Gerichtsvollzieher

Gerichtsvollzieher

Die Aufgabe der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher besteht insbesondere in der Durchsetzung von Geldforderungen des Gläubigers gegen den Schuldner. Im Zuge dessen kann der Gerichtsvollzieher bewegliche Vermögensgegenstände, z. B. Möbel, Kraftfahrzeuge oder Schmuck, pfänden (Mobiliarvollstreckung).
Die Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher sind zudem zuständig für Zwangsräumungen, die Abnahme von Vermögensauskünften (Angabe aller Vermögenswerte an Eides statt) sowie für Zustellungen.
Jede Gerichtsvollzieherin und jeder Gerichtsvollzieher ist in einem ihm zugewiesenen Amtsbezirk tätig. Die Zustellungs- und Vollstreckungsaufträge können an die Gerichtsvollzieherverteilerstelle des Amtsgerichts gesandt werden. Eine Verteilung an die zuständige Gerichtsvollzieherin bzw. den zuständigen Gerichtsvollzieher erfolgt von hier aus.

Nach oben

Über die Behörde

  • Impressum
  • Datenschutz
  • Erklärung zur Barrierefreiheit
  • Sitemap

Nützliche Links

  • Pressemitteilungen

Infos zum Herunterladen

  • Wer macht was