Gerichtsvollzieher
Die Aufgabe der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher besteht insbesondere in der Durchsetzung von Geldforderungen des Gläubigers gegen den Schuldner. Im Zuge dessen kann der Gerichtsvollzieher bewegliche Vermögensgegenstände, z. B. Möbel, Kraftfahrzeuge oder Schmuck, pfänden (Mobiliarvollstreckung).
Die Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher sind zudem zuständig für Zwangsräumungen, die Abnahme von Vermögensauskünften (Angabe aller Vermögenswerte an Eides statt) sowie für Zustellungen.
Jede Gerichtsvollzieherin und jeder Gerichtsvollzieher ist in einem ihm zugewiesenen Amtsbezirk tätig. Die Zustellungs- und Vollstreckungsaufträge können an die Gerichtsvollzieherverteilerstelle des Amtsgerichts gesandt werden. Eine Verteilung an die zuständige Gerichtsvollzieherin bzw. den zuständigen Gerichtsvollzieher erfolgt von hier aus.
Die Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher sind zudem zuständig für Zwangsräumungen, die Abnahme von Vermögensauskünften (Angabe aller Vermögenswerte an Eides statt) sowie für Zustellungen.
Jede Gerichtsvollzieherin und jeder Gerichtsvollzieher ist in einem ihm zugewiesenen Amtsbezirk tätig. Die Zustellungs- und Vollstreckungsaufträge können an die Gerichtsvollzieherverteilerstelle des Amtsgerichts gesandt werden. Eine Verteilung an die zuständige Gerichtsvollzieherin bzw. den zuständigen Gerichtsvollzieher erfolgt von hier aus.