• Staatskanzlei
    • Finanzen
    • Inneres und Sport
    • Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung
    • Bildung
    • Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
    • Justiz
    • Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität
    • Familien, Frauen, Kultur und Integration
    • Wissenschaft und Gesundheit
  • ZUM INHALT
  • ZUM FUSSBEREICH
Link zur Startseite
  • Startseite
  • Wir über uns
  • Service & Informationen
    • Service & Informationen
    • Organisation
      • Organisation
      • Betreuungsgericht
      • Registergericht
      • Zwangsversteigerungen
      • Insolvenzgericht
      • Familiengericht
      • Gerichtsvollzieher
      • Grundbuchamt
      • Nachlassgericht
      • Beratungshilfe und Rechtsantragstelle
        • Beratungshilfe und Rechtsantragstelle
        • Häufig gestellte Fragen
        • Andere Hilfsmöglichkeiten
        • Nützliche Internetseiten
      • Strafsachen
      • Zwangsvollstreckungssachen
      • Zivilabteilung
    • Wegbeschreibung
    • Newsletter
      • Newsletter
      • Newsletter Abmeldung
  • Themen
    • Themen
    • Eltern-Kind-Zimmer
    • Schiedspersonen
    • Zeugenkontaktstelle
    • Ausbildung
    • Erbschein 24
    • Schülerpraktikum
    • Zentrales Vollstreckungsgericht
      • Zentrales Vollstreckungsgericht
      • Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung
      • Aufgaben
      • Eintragungsgründe
      • Einsicht
        • Einsicht
        • Registrierung
      • Häufige Fragen
    • Praktische Studienzeiten
      • Praktische Studienzeiten
      • Abdruckbezug
    • Beruf und Familie
  • Presse & Aktuelles
  • Startseite
  • Service & Informationen
  • Organisation
  • Registergericht

Handelsregister

Die Handels-, Vereins-, Genossenschafts-, Schifffahrts- und Partnerschaftsregister werden elektronisch und zentralisiert bei folgenden Gerichten geführt:

  • Landgerichtsbezirk Bad Kreuznach
    • Zuständiges Amtsgericht: Bad Kreuznach
      für die Bezirke der Amtsgerichte Bad Kreuznach, Bad Sobernheim, Simmern/Hunsrück und Idar-Oberstein
  • Landgerichtsbezirk Koblenz
    • Zuständiges Amtsgericht: Koblenz 
        für die Bezirke der Amtsgerichte Cochem, Koblenz, Lahnstein, Sankt Goar, Andernach, Bad Neuenahr-Ahrweiler, Mayen und Sinzig
    • und Amtsgericht Montabaur
      für die Bezirke der Amtsgerichte Betzdorf, Diez, Montabaur, Westerburg, Altenkirchen (Westerwald), Linz am Rhein und Neuwied
  • Landgerichtsbezirk Mainz
    • Zuständiges Amtsgericht: Amtsgericht Mainz
      für die Bezirke der Amtsgerichte Alzey, Bingen am Rhein, Mainz und Worms
  • Landgerichtsbezirk Trier
    • Zuständiges Amtsgericht: Amtsgericht Wittlich
      für die Bezirke der Amtsgerichte Bernkastel-Kues, Daun, Hermeskeil, Trier, Wittlich, Bitburg und Prüm
  • Landgerichtsbezirk Frankenthal (Pfalz)
    • Zuständiges Amtsgericht: Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein
      für die Bezirke der Amtsgerichte Neustadt an der Weinstraße, Frankenthal(Pfalz), Grünstadt, Ludwigshafen am Rhein, Bad Dürkheim und Speyer
  • Landgerichtsbezirk Kaiserslautern
    • Zuständiges Amtsgericht: Amtsgericht Kaiserslautern
      für die Bezirke der Amtsgerichte Kaiserslautern, Kusel und Rockenhausen
  • Landgerichtsbezirk Landau in der Pfalz
    • Zuständiges Amtsgericht: Amtsgericht Landau in der Pfalz
      für die Bezirke der Amtsgerichte Germersheim, Kandel und Landau in der Pfalz
  • Landgerichtsbezirk Zweibrücken
    • Zuständiges Amtsgericht: Amtsgericht Zweibrücken
      für die Bezirke der Amtsgerichte Landstuhl, Pirmasens und Zweibrücken
  • Oberlandgerichtsbezirk Koblenz
    • Zuständiges Amtsgericht: Amtsgericht Koblenz
      für die Bezirke der Amtsgerichte Bad Kreuznach, Bad Sobernheim, Linz am Rhein, Simmern/Hunsrück, Idar-Oberstein, Cochem, Daun, Koblenz, Lahnstein, Sankt Goar, Andernach, Trier, Bad Neuenahr-Ahrweiler, Bitburg, Sinzig, Betzdorf, Montabaur, Westerburg, Altenkirchen (Westerwald), Neuwied, Bingen am Rhein, Worms, Alzey, Mayen, Bernkastel-Kues, Diez, Hermeskeil, Wittlich und Prüm
  • Oberlandgerichtsbezirk Zweibrücken
    • Zuständiges Amtsgericht: Amtsgericht Zweibrücken
      für die Bezirke der Amtsgerichte Bad Dürkheim, Frankenthal (Pfalz), Grünstadt, Ludwigshafen am Rhein, Neustadt an der Weinstraße, Speyer, Kaiserslautern, Kusel, Rockenhausen, Germersheim, Kandel, Landau in der Pfalz, Landstuhl, Zweibrücken und Pirmasens
  • Oberlandgerichtsbezirk Koblenz und Zweibrücken
    • Zuständiges Amtsgericht: Amtsgericht St. Goar
      für Binnenschiffs-, Seeschiffs- und Schiffsbauregister
    • Zuständiges Amtsgericht: Amtsgericht Mainz
      für Binnenschiffs- und Schiffsbauregister

Registerausdrucke

Sie haben die Möglichkeit folgende Registerauszüge zu beantragen:

  • Aktueller Ausdruck
    Dieser Ausdruck enthält den aktuellen Stand der Eintragungen zum Zeitpunkt der Erteilung.
  • Chronologischer Ausdruck
    Dieser Ausdruck enthält die aktuellen und die bereits gelöschten Eintragungen seit der Umschreibung auf das elektronische Register.

Die Registerauszüge sind bei den zuständigen Registergerichten als amtliche Ausdrucke (beglaubigte Auszüge) für 20,00 € und als einfache Ausdrucke (unbeglaubigte Auszüge) für 10,00 € zu erhalten.

Sie haben seit 01.08.2022 die Möglichkeit, kostenfrei und ohne Registrierung bzw. Login aus dem Handels-, Genossenschafts-, Vereins- und Partnerschaftsregister Informationen (Registerauszüge sowie elektronisch verfügbare Dokumente) über das Gemeinsame Registerportal der Länder unter www.handelsregister.de abzurufen.

Ein amtlicher Registerausdruck kann nur durch das zuständige Registergericht erteilt werden und bedarf eines schriftlichen Antrages. 

Bitte geben Sie in Ihrem Antrag genau an, welche Art Registerauszug Sie benötigen!

Einsichtnahme

Bei jedem rheinland-pfälzischen Registergericht ist Einsichtnahme in die Register möglich. Die Einsicht wird Ihnen auf der Geschäftsstelle zu den dort jeweils üblichen Sprechzeiten gewährt.

Weitergehende Informationen zur Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr in Registersachen erhalten sie über den Link www.justiz.de.

Anmeldung

Seit dem 01.Januar 2007 dürfen in Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregistersachen Anmeldungen und Dokumente grundsätzlich nur noch in elektronischer Form eingereicht werden. Hierzu wenden Sie sich bitte an einen Notar Ihrer Wahl.

Seit Mai 2010 können in Vereinsregistersachen Anmeldungen und Dokumente neben der Papierform auch in elektronischer Form eingereicht werden.

Die Anmeldungen zum Vereinsregister sind von den Vorstandsmitgliedern oder den Liquidatoren in vertretungsberechtigter Zahl und in öffentlich beglaubigter Form vorzunehmen.

 

Zur Vereinfachung können die Formulare:

  • Anmeldung zur Neueintragung eines Vereins
  • Anmeldung einer Satzungsänderung
  • Anmeldung einer Satzungsneufassung
  • Anmeldung einer Vorstandsänderung
  • Anmeldung einer Amtsniederlegung eines Vorstandsmitgliedes
  • Anmeldung der Auflösung des Verein mit Liquidation
  • Anmeldung der Auflösung des Vereins ohne Liquidation - kein Vereinsvermögen vorhanden
  • Anmeldung der Löschung des Vereins - Ende Liquidation

verwendet werden.

 

Anmeldungen und Dokumente zum Schiffs-, Binnenschiffs- und Schiffsbauregister sind in Papierform einzureichen.

Jahresabschlussunterlagen

Für die zentrale Entgegennahme, Speicherung und Veröffentlichung der Jahres- und Konzernabschlüsse von Kapitalgesellschaften ist für die nach dem 31.12.2005 beginnenden Geschäftsjahre (also: Geschäftsjahre ab 2006) nicht mehr das Amtsgericht, sondern der elektronische Bundesanzeiger zuständig. Über die Einreichung der Jahresabschlussunterlagen beim elektronischen Bundesanzeiger sind unter www.ebundesanzeiger.de Informationen abrufbar.

Warnhinweis

Immer wieder werden im Zusammenhang mit öffentlichen Bekanntmachungen von Handels- oder Vereinsregistereintragungen Angebote, Zahlungsaufforderungen und Rechnungen verschickt, die nicht von den Justizbehörden stammen, aber dem Anschein amtlicher Schreiben erwecken. Dritte unterbreiten mit diesen Schreiben oft lediglich ein Angebot zur Registrierung in privaten Datenbanken. 

 

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die durch die Eintragung im Handels- oder Vereinsregister entstandenen Gerichtsgebühren und die für die Veröffentlichung der Eintragung aufgewendeten Auslagen ausschließlich durch die Landesjustizkasse Mainz eingezogen werden. 

Nach oben

Über die Behörde

  • Impressum
  • Datenschutz
  • Erklärung zur Barrierefreiheit
  • Sitemap

Nützliche Links

  • Pressemitteilungen

Infos zum Herunterladen

  • Wer macht was