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Aufgaben des Zentralen Vollstreckungsgerichts

Das Zentrale Vollstreckungsgericht beim Amtsgericht Kaiserslautern hat folgende Aufgaben:

  • Führung des Schuldnerverzeichnisses für das Land
    Rheinland-Pfalz
  • Verwaltung der Vermögensverzeichnisse für das Land
    Rheinland-Pfalz
  • Bewilligung des Bezugs von Abdrucken aus dem Schuldnerverzeichnis für Berechtigte nach § 882g Abs. 2 ZPO
  • Löschung und Korrektur von Eintragungen
  • Registrierung von Behörden zum Einsichtsverfahren
  • Entzug der Einsichtsberechtigung bei missbräuchlicher Nutzung

Wichtige Hinweise

Das Zentrale Vollstreckungsgericht erteilt selbst keine Auskünfte der von ihm verwalteten Eintragungen. Auskünfte aus dem Schuldnerverzeichnis können Sie nach Registrierung unter www.vollstreckungsportal.de über das Vollstreckungsportal der Länder erhalten (siehe Einsicht).

Abschriften der Vermögensverzeichnisse können nur durch den jeweils zuständigen Gerichtsvollzieher erteilt werden. Die Abschrift eines Vermögensverzeichnisses wird durch den zuständigen Gerichtsvollzieher grundsätzlich nur aufgrund eines Antrages zur Abnahme der Vermögensauskunft unter gleichzeitiger Vorlage der Vollstreckungsunterlagen erteilt. Die örtliche Zuständigkeit der Gerichtsvollzieher kann auf der jeweiligen Gerichtsvollzieherverteilerstelle bei den lokalen Vollstreckungsgerichten angefragt werden.

Rechtgrundlage

Vermögensverzeichnisverordnung

Schuldnerverzeichnisführungsverordnung

Schuldnerverzeichnisabdruckverordnung

DatenuebertragungsregelnRLP

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