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Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung

Durch das Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung wird unter anderem dem Gläubiger die Möglichkeit gewährt, sich frühzeitig Informationen über die Vermögensverhältnisse des Schuldners zu beschaffen.

Die Aufgaben zur Führung der Schuldnerverzeichnisse und Verwaltung der vom Schuldner geleisteten Vermögensauskünfte werden in jedem Bundesland einem zentralen Vollstreckungsgericht übertragen, in Rheinland-Pfalz dem Amtsgericht Kaiserslautern.

Der Abruf der durch die Gerichtsvollzieher in das bundesweite Vollstreckungsportal der Länder hinterlegten Daten wird nur registrierten Nutzern gewährt.

Rechtgrundlage

Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung

Änderungen des Gesetzes zur Reform der Sachaufklärng in der Zwangsvollstreckung

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