Rechtsantragstelle und Beratungshilfe

Die Tätigkeit der Rechtsantragstelle sowie die Voraussetzungen, unter denen die Rechtsantragstelle und Beratungshilfe in Anspruch genommen werden können, sind in dem Flyer des Ministeriums der Justiz Rheinland-Pfalz "Rechtsantragstelle und Beratungshilfe beim Amtsgericht" beschrieben:

https://jm.rlp.de/fileadmin/05/Publikationen/barrierefreie_Broschueren/04Rechtsantragstelle.pdf

Hierauf wird Bezug genommen. Bitte beachten Sie insbesondere, dass die Rechtsantragstelle keine Rechtsberatung erteilt!

Ergänzend wird empfohlen, vor einer persönlichen Vorsprache bei Gericht telefonisch einen Termin zu vereinbaren.


Finden Sie auf der neuen Website „Justiz-Services-Rechtsinformationen und digitale Anwendungen“ alle Informationen zu Beratungshilfe einfach erklärt und testen Sie vor der Antragstellung mit wenigen Klicks, ob Ihnen Beratungshilfe zusteht.
Bitte beachten Sie, dass beim Amtsgericht Kaiserslautern die Antragstellung nur schriftlich per Formular oder über eine Anwaltskanzlei möglich ist.