Zuständigkeiten

Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts Kaiserslautern (§ 153 GVG) gliedert sich in mehrere Abteilungen. Diese sind überwiegend in der Form der Serviceeinheit organisiert. Charakterisierend für diese Organisationsform ist, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - Beamte des mittleren Justizdienstes oder Justizbeschäftigte - in der Regel einem Sachbearbeiter (Richter oder Rechtspfleger) zugeordnet sind und diesen umfassend in seiner Arbeit unterstützen. Der Servicemitarbeiter ist für die Erledigung aller anfallenden Arbeiten zuständig (sogenannte "ganzheitliche Erledigung").

Die Mitarbeiter der Serviceeinheiten sind für Sie zunächst der jeweilige Ansprechpartner.

Der umfangreiche Aufgabenbereich des Amtsgerichts Kaiserslautern macht die Aufteilung der Geschäftsstelle in Abteilungen notwendig. Unterhalb des Menüpunktes „Organisation“ können die Abteilungen aufgerufen werden.

Das hiesige Amtsgericht nimmt die ihm zugewiesenen Aufgaben im Amtsgerichtsbezirk Kaiserslautern wahr. Zum Amtsgerichtsbezirk Kaiserslautern gehören folgende Ortschaften:

  • Albersbach
  • Alsenborn
  • Baalborn
  • Dansenberg
  • Erfenbach
  • Erlenbach
  • Enkenbach
  • Eulenbis
  • Erzenhausen
  • Frankelbach
  • Fischbach
  • Fockenberg-Limbach
  • Frankenstein
  • Heiligenmoschel
  • Heimkirchen
  • Hohenecken
  • Hochspeyer
  • Hirschhorn
  • Kaiserslautern
  • Kollweiler
  • Krickenbach
  • Katzweiler
  • Linden
  • Mackenbach
  • Mehlbach
  • Mohrbach
  • Mehlingen
  • Mölschbach
  • Morlautern
  • Neuhemsbach
  • Niederkirchen
  • Neukirchen
  • Otterbach
  • Otterberg
  • Olsbrücken
  • Obersulzbach
  • Pörrbach
  • Queidersbach
  • Reichenbach
  • Reichenbach-Steegen
  • Rodenbach
  • Sambach
  • Sembach
  • Siegelbach
  • Stockborn
  • Schallodenbach
  • Schneckenhausen
  • Schopp
  • Schwedelbach
  • Stelzenberg
  • Trippstadt
  • Untersulzbach
  • Waldleiningen
  • Weilerbach
  • Wörsbach

In Amtsgerichtsbezirk leben zur Zeit ca. 150.000 Einwohner.