Das Amtsgericht -Insolvenzgericht- Kaiserslautern hat am 1.9.2020 um 8:00 Uhr das Insolvenzverfahren über das Vermögen der 1. FC Kaiserslautern GmbH & Co KGaA wegen eingetretener Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung der Gesellschaft eröffnet. Das Insolvenzverfahren wird in Eigenverwaltung gemäß § 270 InsO geführt. Zum Sachwalter ist Herr Rechtsanwalt Dr. Andreas Kleinschmidt bestellt.
Bei der Eigenverwaltung handelt es sich um eine besondere Verfahrensart der Durchführung des Insolvenzverfahrens. Hierbei bleibt die Insolvenzschuldnerin Inhaber der Verwaltung- und Verfügungsbefugnis. Die Eigenverwaltung soll insbesondere die Sanierung der Gesellschaft und den Erhalt des Rechtsträgers gewährleisten.
Zur frühzeitigen Beteiligung der Gläubiger hat das Gericht einen vorläufigen Gläubigerausschuss bis zur ersten Gläubigerversammlung bestellt. Der Gläubigerausschuss besteht aus Vertretern der Gläubiger mit den höchsten Forderungen, der Kleingläubiger, der Bundesagentur für Arbeit und einem Vertreter der Arbeitnehmer.
Zur Entschuldung der Insolvenzschuldnerin soll durch diese ein Insolvenzplan vorgelegt werden. Über den Insolvenzplan haben die Insolvenzgläubiger nach Erörterung des Plans abzustimmen. Hierfür ist ein gesonderter Gerichtstermin erforderlich. Mit Annahme des Insolvenzplans sollen die Insolvenzgründe der Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung der Gesellschaft beseitigt werden.